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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma EuroNet GmbH Rathausgasse 7 4800 Zofingen
Stand Jan. 2005

§ 1 Geltungsbereich
1.
Die Leistungen, Angebote und Lieferungen der Firma EuroNet GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von der Firma EuroNet GmbH nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht widersprochen wird.

3. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von seitens der Firma EuroNet GmbH.

§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung MILTAbos
1.
Die Angebote der Firma EuroNet GmbH in Prospekten, Anzeigen oder Internet Präsentationen sind - auch bezüglich der Preise - freibleibend und unverbindlich.

2. Die Firma EuroNet GmbH/Lenet GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen, insbesondere Programmierungs Grafikarbeiten und Hosting durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausschließlicher Ansprech- und Kontaktpartner ist bei der Durchführung des Vertrages die Firma EuroNet GmbH. Dem Kunden ist es nur bei vorheriger Zustimmung seitens der Firma EuroNet GmbH gestattet, unmittelbare Kontakte mit oben genannten Dritten zu pflegen. Der Kunde erkennt diese Regelung als wesentliche Vertragspflicht an.

3 Bezahlung – Der Kunde ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist zur Zahlung der Kosten während der gesamten Vertragsdauer verpflichtet.

§ 3 Preise
1.
Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Zusätzliche Leistungen der Firma EuroNet GmbH, die mit dem Kunden nachträglich vereinbart werden bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Kunden, werden gesondert berechnet. Als zusätzliche Leistung ist auch die Pflege der erstellten Leistung anzusehen.

3. In Stundensätzen sind außerdem nicht enthalten: Digitalisierungen im größeren Umfang, Erstellung von CGI-Skripten, Installationen beim Kunden bzw. Fahrtzeiten mit 1,00 CHF je Kilometer.

§ 4 Erstellungszeiten, Erstellungsverzug, Gefahrübergang

1.
Vereinbarte Erstellungszeiten der Leistungen der Firma EuroNet GmbH können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten, wie z.B. fristgerechte Bereitstellung von Bild- und Informationsunterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung, nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen der Kunden verlängert sich die Erstellungszeit um die Dauer der vereinbarten Frist. Die Erstellungszeit gilt als eingehalten, wenn die Leistungen abgenommen sind.
2. Die Erstellung gilt ab dem Zeitpunkt als erbracht, an dem die Firma EuroNet GmbH die Fertigstellung dem Kunden mitteilt.

3. Alle vereinbarten Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt ordentlicher und zeitgerechter Selbstbelieferung. Die Firma EuroNet GmbH ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zurückzuhalten, solange der Kunde seinen eigenen Verpflichtungen nicht nachkommt, namentlich bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele. Auf Aufforderungsschreiben der Firma EuroNet GmbH ist der Vertragspartner verpflichtet, die für die Erstellung der vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Aufforderung, der Firma EuroNet GmbH zur Verfügung zustellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach, kann die Firma EuroNet GmbH vom Vertrag zurücktreten und die bisherigen Leistungen in Rechnung stellen.

§ 5 Zahlung
1.
Bei einem im Angebot enthaltenen Auftragswert von bis zu CHF 15.300.- werden 50% dieses Auftragswertes nach der Abnahme der Demo-Präsentation zur Zahlung fällig. Die Restzahlung basiert dann auf den tatsächlich vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen und wird nach Abnahme der Endfassung zur Zahlung fällig. Bei einem Auftragswert von über CHF 15.300.- werden 25% dieses Auftragswertes nach Erteilung des Auftrags zur Zahlung fällig. Weitere 25% werden nach Abnahme der Demo-Präsentation fällig. Die Restzahlung wird dann nach der Schlussabnahme in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass der Umfang der Leistung bei Auftragserteilung noch nicht abschließend festgestellt werden kann, erfolgt eine angemessene Abschätzung des Auftragswertes durch die Firma EuroNet GmbH.

1.1 Zahlungsfrist MILT Abos - gilt der abgeschlossene Vertrag, Mindestdauer ist
2 Jahre Nach ablauf der 2 Jahre gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Abos.

2. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks steht unter dem Vorbehalt der Einlösung.

3. Vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall räumt der Kunde der Firma EuroNet GmbH das Recht ein festzulegen, welche Forderung durch eine Zahlung getilgt wird.

4. Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden zulässig. Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen berechtigen den Kunden nicht zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. In jedem Fall können Zahlungen nur in der Höhe der dem Kunden zustehenden und geltend gemachten Gegenansprüchen zurückgehalten werden.

5. Kommt es zur Nichtabnahme sowohl von Demo-Präsentationen wie auch der Endfassung des Auftrags aus Gründen welche die Firma EuroNet GmbH nicht zu verantworten hat, so werden die fälligen Beträge dem Kunden 2 Wochen nach der zweiten Abnahmeaufforderung in Rechnung gestellt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes das Eigentum der Firma EuroNet GmbH. Die Firma EuroNet GmbH bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Zahlung Urheber von erbrachten Leistungen.

2. Die Firma EuroNet GmbH ist bis zur vollständigen Zahlung zum Widerruf der Leistungsverwendung berechtigt, soweit der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug gerät oder seine Vertragspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. In diesem Fall ist es dem Kunden nicht gestattet, die Leistungen weiter zu benutzen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Zahlungsverzug
1.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden insbesondere Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt, oder werden der Firma EuroNet GmbH Umstände bekannt, die erhebliche oder begründete Zweifel an der Kreditfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, wie etwa die Eröffnung eines Vergleichs-, Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, die Ablehnung eines Konkursantrages oder eine negative schriftliche Kreditauskunft, so ist die Firma EuroNet GmbH/Lenet GmbH berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist die Firma EuroNet GmbH/Lenet GmbH außerdem berechtigt, für alle offenen Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und gegebenenfalls nach fruchtlosem Ablauf dieser Forderung eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen, verbunden mit dem Zusatz, dass nach Ablauf dieser Frist die Firma EuroNet GmbH/Lenet GmbH berechtigt ist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist ist die Firma EuroNet GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2. Für die Dauer des Zahlungsverzuges ist die Firma EuroNet GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

§ 8 Gewährleistung 1. Die Firma EuroNet GmbH gewährleistet, dass von ihr gelieferte Ware oder erstellte Leistungen, die schriftlich zugesicherte Eigenschaften aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die deren Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

2. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag an dem die Gefahr auf den Kunden übergeht. Während der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. Die Gewährleistung kann verweigert werden werden. namentlich bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele.
werden.

3. Der Kunde muss die gelieferte Ware oder die erstellte Leistung unverzüglich nach Gefahrübergang auf Schäden oder Mängel untersuchen (Abnahme), um die Firma sofort und unter Angabe des genauen Sachverhalts schriftlich davon zu unterrichten. Im übrigen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Gefahrübergang schriftlich mitgeteilt werden. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend, wenn während der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge. Die Vorschriften des ZGB bleiben ergänzend anwendbar.

4. Ist die erstellte Ware oder die erstellte Leistung mangelhaft, so liefert die Firma EuroNet GmbH nach deren Wahl unter Ausschuss sonstiger Gewährleistung Ersatz oder bessert nach. Dabei ist die Firma EuroNet GmbH berechtigt, bis zu drei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder wird sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen bewirkt, so kann der Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

5. Werden Wartungs- und Pflegeanweisungen seitens der Firma EuroNet GmbH nicht befolgt, Änderungen an erstellten Dienstleistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist. Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, so hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist.

6. Vorbehaltlich der Haftung auf Schadensersatz wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind die vorstehenden Regelungen abschließend und schließen weitergehende Gewährleistungsansprüche aus.

§ 9 Haftung
1.
Über eine Haftung aus Gewährleistung hinaus haftet dir Firma EuroNet GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der Firma. Die Haftung ist gegenständlich auf vorhersehbare Schäden. Unabhängig davon ist die Haftung auf das Einfache der vereinbarten Vergütung beschränkt.

2. Für den Verlust von Daten haftet die Firma EuroNet GmbH nur insoweit, als der Schaden durch regelmäßige - bei Kaufleuten tägliche - Sicherung nicht hätte vermieden werden können.

§ 10 Abtretungsverbot
1.
Die Rechte des Kunden aus den mit der Firma EuroNet GmbH geschlossenen Verträgen können - vorbehaltlich der Vorschrift des ZGB/OR - nur mit schriftlicher Zustimmung von der Firma EuroNet GmbH abgetreten werden.

§ 11 Urheberrechte
1.
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Firma EuroNet GmbH Urheber der erstellten Leistung. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon, soweit sie urheberrechtlichen Schutz genießen, in anderer als der mit die Firma EuroNet GmbH vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen.Insbesondere MILT ist Urhebergeschützt und hat Copyright! Das MILT-Abo ist Domaingebunden!jegliches Kopieren der MILT-bearbeiteten Seite/n
( Source) ist nicht erlaubt und wird zur Anzeige gebracht. Nach Ablauf oder Kündigung des Abos ist der Kunde nicht mehr berechtigt die MILT Optimierung weiter zu benützen! Der Kunde ist verpflichtet der Firma EuroNet GmbH einen Zugang zu den optimierten Seiten zu gewähren um diese Dienstleistung wieder zu entfernen und die Seiten in den alten Source Zustand zu versetzen.Sollte der Kunde dies verweigern wird im pro Rata Rechnung gestellt bis die Optimierung entfernt ist. Die Firma EuroNet GmbH ist außerdem berechtigt ihr eigenes Unternehmenslogo oder das Logo Dritter, welche die Leistung erbracht hat im zumutbaren Rahmen auf der Eingangsseite der Kunden zu präsentieren.

Die MILT "Geld zurück Garantie", gilt nur wenn die EuroNet GmbH die zu optimierende Seite innerhalb von 12 Monaten nicht in die Top 30 bei Google.ch bringt! Bei normalen Schwankungen der Positionen im Google-Index und der gleichen kommt die "Geld zurück Garantie" nicht zum tragen. Sollten die Positionen der optimierten Kundenseite nicht innerhalb der folgenden 3 Monaten in den Top 30 zurück sein, werden wir für den Rest der Abodauer der betreffende(n) Suchbegriffe(n) ( max.bis 1 Jahr). Adwords schalten.Dies gilt auch für die Booster (Lust-auf.ch-Links)

§ 12 Datenschutz
1.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, daß die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von der Firma EuroNet GmbH gespeichert und verarbeitet werden.

2. Die Firma EuroNet GmbH behandelt alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden vertraulich. Dies gilt auch für Mitarbeiter von der Firma EuroNet GmbH.

3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von seinem Anschluß verbreiteten und bei ihm abrufbaren Nachrichten und Dienstleistungen, sowie der über seinen Anschluß duchgeführten Operationen und Transaktionen. Der Kunde hat für die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen zu sorgen, soweit er Änderungen bei den erbrachten Dienstleistungen vornimmt.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1.
Für den Fall, daß der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, werden für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Zofingen (Aargau) als Gerichtsstand vereinbart.

2. Gleiches gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, oder dessen Firmensitz unbekannt ist. Die Firma EuroNet GmbH behält sich aber das Recht vor, auch am jeweiligen Sitz oder Wohnsitz des Kunden zu klagen.

3. Für diesen Vertrag und alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich materielles schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.